§ 1  Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Werner Esslinger oHG Offsetdruck (nachfolgend: „Auftragnehmerin“).

Die Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbe stätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande. Bestellungen des Auftraggebers gelten als bindend; Änderungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin möglich.

Maßgeblich sind die Bedingungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültig sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§ 2  Preise und Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge sind für maximal vier Monate verbindlich. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und anfallender Versandkosten.

Kosten für Korrekturen oder Änderungen, die der Auftraggeber nach Auftragserteilung wünscht, sowie Stillstandszeiten durch verspetete Bereitstellung von Vorlagen, Daten oder Freigaben trägt der Auftraggeber.

Vorarbeiten (Entwurfs- und Gestaltungsleistungen, Probedrucke, Dateikorrekturen) werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern kein Auftrag zustande kommt.

§ 3  Zahlung

Rechnungen sind wahlweise innerhalb von 10 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug zu begleichen.

Bei Zahlungsverzug – spätestens 30 Tage nach Fälligkeit – werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Bei erheblichem Auftragsvolumen oder begründeten Zweifeln an der Bonität des Auftraggebers ist die Auftragnehmerin berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

Die Aufrechnung gegen Forderungen der Auftragnehmerin ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

§ 4  Lieferung und Gefahrenübergang

Lieferzusagen binden die Auftragnehmerin nur, sofern sie schriftlich bestätigt wurden. Liefertermine verlängern sich angemessen bei Arbeitskampfmaßnahmen, Betriebsstörungen, höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen; bei einer Verzögerung von mehr als vier Wochen steht dem Auftraggeber das Recht zum Rücktritt zu.

Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Beförderer auf den Auftraggeber über.

Kundeneigene Materialien (Papiere, Vorlagen, Daten) werden bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Auftraggebers zurückbehalten. Die Rücknahme von Verpackungsmaterialien richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; Transportkosten trägt der Auftraggeber.

§ 5  Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Auftragnehmerin (Vorbehaltsware).

Der Auftraggeber ist berechtigt, Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Er tritt hiermit sämtliche aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte sicherungshalber an die Auftragnehmerin ab.

Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Auftraggeber erfolgt stets im Namen und für Rechnung der Auftragnehmerin als Hersteller; die Auftragnehmerin erwirbt unmittelbar Eigentum oder – wenn Materialien mehrerer Lieferanten verarbeitet werden – Miteigentum an der neuen Sache.

§ 6  Mängelrüge und Gewährleistung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Waren unverzüglich auf ihre Beschaffenheit zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen; versteckte Mängel innerhalb einer Woche nach ihrer Entdeckung.

Branchenbedingte, produktionstechnische Farb- und Qualitätsabweichungen sowie geringe Grammatur- und Formattoleransen stellen keinen Mängel dar. Mengenabweichungen von bis zu 10 % (bei Spezialpapieren bis zu 20 %) gegenüber der Bestellmenge sind zulässig und werden anteilig berechnet.

Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl der Auftragnehmerin. Schlägt die Nacherfuellung zweimal fehl, steht dem Auftraggeber das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt zu.

Eigenmachtänderungen an der Ware durch den Auftraggeber schließen jegliche Gewährleistungsansprüche aus.

§ 7  Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen.

Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist, beschränkt sie sich auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin.

§ 8  Verjährung

Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren, soweit gesetzlich zulässig, in einem Jahr ab Ablieferung der Ware.

Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten unbeschränkt bei Vorsatz, arglistiger Täuschung sowie Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 9  Datensätze, Archivierung und geistiges Eigentum

Daten und Vorlagen des Auftraggebers werden nur auf ausdrückliche schriftliche Vereinbarung und gegen ein gesondertes Entgelt gespeichert und archiviert.

Der Auftraggeber versichert, dass er über alle zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Nutzungsrechte an den übermittelten Daten, Texten, Bildern und sonstigen Inhalten verfügt. Er stellt die Auftragnehmerin von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Rechte entstehen.

Die von der Auftragnehmerin erstellten Druckvorlagen, Dateien und Zwischenprodukte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin.

§ 10  Branchenusancen und geltendes Recht

Ergänzend gelten die Usancen des grafischen Gewerbes in Deutschland, soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Villingen-Schwenningen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

Stand: März 2026 | Werner Esslinger oHG Offsetdruck, Villingen-Schwenningen